Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

  1. Allgemeine Vertragsbedingungen

 

§

1

Geltungsbereich der AGB

§

2

Vertragsschluss

§

3

Vertragsgegenstand

§

4

Leistungsort und Leistungszeit

§

5

Personal des Anbieters, Einsatz von Subunternehmern

§

6

Mitwirkungspflichten des Kunden

§

7

Verantwortlichkeit für Inhalte des Kunden

§

8

Nutzungsrechte und Urhebervermerke an Arbeitsergebnissen

§

9

Referenzen

§

10

Vergütung

§

11

Abnahmen

§

12

Sach- und Rechtsmängel

§

13

Begrenzung der Haftung auf Schadensersatz

§

14

Datenschutz

§

15

Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

§

16

Anwendbares Recht

§

17

Gerichtsstand

§

18

Salvatorische Klausel

§

19

Schriftformklausel

 

 

I.  Allgemeine Vertragsbedingungen:

 

  • 1 Geltungsbereich der AGB

 

(1)Diese AGB gelten nur für Leistungen des Anbieters an Unternehmer (im folgenden Kunde genannt) im Sinne von § 14 BGB.

(2)Auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien gelten ausschließlich diese AGB.

(3)AGB des Kunden gelten nur insoweit, als der Anbieter ihnen vor dem jeweiligen Vertragsabschluss ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

 

§ 2 Vertragsschluss

(1)Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden kommen durch Angebot und Annahme zustande.

(2)Sämtliche Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sich aus dem jeweiligen Angebot nichts anderes ergibt. Ein Vertrag kommt demnach erst zu Stande, wenn der Anbieter die Bestellungen des Kunden schriftlich bzw. in Textform bestätigt. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

 

§ 3 Vertragsgegenstand

 (1)Der jeweilige Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem Angebot des Anbieters sowie den nachfolgenden „Ergänzenden Vertragsbedingungen“. Für sämtliche Vertragsgegenstände gelten zudem zunächst die unter Ziffer I. angegebenen „Allgemeinen Vertragsbedingungen“. Je nach Vertragsgegenstand ergeben sich unter Ziffer II. bis IX. „Ergänzende Vertragsbedingungen“.

(2)Kollidiert eine Regelung der „Allgemeinen Vertragsbedingungen“ mit einer Regelung der „Ergänzenden Vertragsbedingungen“ gilt die speziellere Regelung der „Ergänzenden Vertragsbedingungen“.

 

§ 4 Leistungsort und Liefertermine

(1)Die Vereinbarung verbindlicher Liefertermine bedürfen der Schriftform.

(2)Vereinbarte Liefertermine sind Schätzungen, die von dem Anbeter nach angestrebt werden sollen. Dieser Termin kann von Seiten des Anbieters bei Bedarf angepasst werden. Die Anpassung bedarf einer schriftlichen Mitteilung an den Kunden.

(3)Sofern keine verbindlichen Liefertermine für konkrete Leistungen vereinbart werden, ist der Anbieter in der Bestimmung des Leistungsortes und der Leistungszeit grundsätzlich frei.

(4)Der Anbieter erbringt Leistungen nur während seiner üblichen Geschäftszeiten (z. Zt. werktags Montag bis Freitag 8.00–20.00 Uhr). Außerhalb der üblichen Geschäftszeiten erbringt der Anbieter auf Wunsch des Kunden Leistungen auf Basis zusätzlicher Vergütung gemäß gesonderter schriftlicher Vereinbarung auf dem Angebot des Anbieters.

(5)Die vereinbarten Liefertermine verlängern sich in angemessenem Umfang, sofern der Liefertermin aus Gründen nicht eingehalten werden kann, die der Kunde allein oder überwiegend zu verantworten hat. Dies gilt insbesondere, wenn

  •   der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nach diesen AGB trotz Aufforderung und Fristsetzung durch den Anbieter nicht nachkommt und/oder
  •   der Kunde eine abnahmefähige Teilleistung gemäß diesen AGB nach Aufforderung und Fristsetzung durch den Anbieter nicht abnimmt und/oder,
  •   der Kunde eine Teilvergütung nach ordnungsgemäßer Rechnungsstellung nicht fristgemäß zahlt.

 

Als angemessener Umfang gilt zumindest die Zeit, die sich durch die vom Kunden verschuldete Verzögerung des Liefertermins ergeben hat.

(6)Wird der Anbieter, trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt, an der Erfüllung seiner Verpflichtung durch höhere Gewalt – insbesondere durch den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (z.B. Energieversorgungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen) – gehindert, so verlängern sich die vereinbarten Liefertermine in angemessenem Umfang, sofern dies dem Kunden zumutbar ist. Wird dem Anbieter in diesen Fällen die Lieferung und Leistung unmöglich und/oder ist eine angemessene Verlängerung dem Kunden im Einzelfall nicht zumutbar, so wird der Anbieter von seinen Leistungspflichten befreit.

 

§ 5 Personal des Anbieters, Einsatz von Subunternehmern

(1)Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass die von ihm für die Leistungserbringung eingesetzten Personen ausreichend qualifiziert sind. Im Übrigen ist der Anbieter bei der Wahl der Personen, die er zur Leistungserbringung einsetzt, grundsätzlich frei, sofern sich nicht aus weiteren vertraglichen Vereinbarungen der Parteien (insbesondere aus einem Auftragsdatenverarbeitungsvertrag) etwas anderes ergibt.

(2)Sofern das Verhalten oder die Qualifikation der vom Anbieter eingesetzten Personen nicht den vertraglich vereinbarten Anforderungen entspricht, wird der Anbieter unverzüglich geeignete Maßnahmen, die gegebenenfalls auch in einem Austausch der betreffenden Person bestehen können, ergreifen.

(3)Setzt der Anbieter Subunternehmer ein, trägt er dafür Sorge, dass sämtliche Anforderungen dieses Vertrags, die auf den vom Subunternehmer auszuführenden Teil Anwendung finden, Bestandteil des Vertrags werden, den der Anbieter mit dem jeweiligen Subunternehmer abschließt.

 

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1)Der Kunde wird dem Anbieter alle bei ihm vorhandenen und für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig aktiv zur Verfügung stellen. Der Kunde wird den Anbieter zudem bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen soweit zumutbar, erforderlich und zweckdienlich unterstützen.

(2) Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich unterrichten, wenn Hindernisse oder Beeinträchtigungen oder Mängel auftreten, die Auswirkung auf die Leistungen haben können oder der Kunde Grund hat, mit dem Auftreten solcher Hindernisse, Beeinträchtigungen oder Mängel zu rechnen. Der Kunde wird hierbei die Hinweise des Anbieters zur Problemanalyse und alle ihm vorliegenden, für die Beseitigung der Hindernisse, Beeinträchtigungen oder Mängel erforderlichen Informationen an den Anbieter weiterleiten, sofern ihm dies zumutbar ist.

(3)Ist für den Anbieter erkennbar, dass die von ihm zu erbringenden Leistungen im Hinblick auf ihm in der Zwischenzeit bekannt gewordene Tatsachen oder Anforderungen modifiziert werden müssen, wird der Anbieter den Kunden hierauf unverzüglich hinweisen.

(4)Der Kunde ist verpflichtet, etwaige vom Anbieter erhaltene Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Insbesondere sind Benutzername und Passwort so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist, um einen Missbrauch des Zugangs durch Dritte auszuschließen. Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.

(5)Als unbefugte Dritte gelten nicht die Personen, die den jeweiligen Dienst des Anbieters, der Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist, mit Wissen und Willen des Kunden nutzen.

(6) Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, ist der Kunde selbst für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich.

 

§ 7 Verantwortlichkeit für Inhalte des Kunden

 (1)Für vom Kunden gelieferte Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde gewährleistet gegenüber dem Anbieter daher, dass er alleiniger Inhaber sämtlicher Rechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Inhalten ist, oder aber anderweitig berechtigt ist (z.B. durch wirksame Erlaubnis des Rechteinhabers), die Inhalte dem Anbieter zur Vertragserfüllung zur Verfügung zu stellen. Der Anbieter ist keinesfalls verpflichtet, die vom Kunden gelieferten Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.

(2)Der Anbieter übernimmt auch keine Überprüfung der vom Kunden gelieferten Inhalte auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Fehlerfreiheit, Aktualität, Qualität und Eignung für einen bestimmten Zweck.

(3)Nutzt der Kunde einen Dienst des Anbieters (z.B. eine Softwareplattform des Anbieters zur Vermarktung seiner eigenen Leistungen im Internet) ist der Kunde auch für die Einhaltung seiner eigenen gesetzlichen Verpflichtungen (z.B. Impressumspflichten, wettbewerbsrechtliche Pflichten etc.) allein verantwortlich.

(4)Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Pflichten, ist er zur Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz des dem Anbieter entstandenen und noch entstehenden Schadens sowie zur Freihaltung und Freistellung des Anbieters von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Anbieter von Rechtsverteidigungskosten (Gerichts- und Anwaltskosten etc.) vollständig freizustellen. Sonstige Ansprüche des Anbieters, insbesondere zur Sperrung der Inhalte und zur außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt.

 

§ 8 Nutzungsrechte und Urhebervermerke an Arbeitsergebnissen

(1)Sofern der Anbieter für den Kunden urheberrechtlich geschützte Werke und Leistungen erbringt (z.b. Websiten, Logos, Flyer, Broschüren, Schilder etc.) oder Software zur Nutzung überlässt, überträgt der Anbieter die erforderlichen einfachen Nutzungsrechte im Rahmen des Vertragszweckes auf den Kunden, d.h., je nach Vertragszweck bestimmen sich der räumliche, zeitliche und inhaltliche Umfang der Nutzungsrechte sowie die jeweils eingeräumte Nutzungsart. Jede weitere Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

(2)Soweit nicht im Angebot anders angegeben, bleiben die Arbeitsdateien (InDesign Dokumente, Quellcode, etc.) im Besitz und Eigentum des Anbieters. Ausgeliefert werden lediglich die zur Erfüllung des Vertragszweckes benötigten Daten. Wird z.B. eine Broschüre/ein Flyer erstellt, wird die Print-PDF geliefert, nicht das offene InDesign Dokument. Wird ein Logo erstellt, wird das in Pfade umgewandelte EPS geliefert, nicht die Original Illustrator Datei, wird eine individuelle Webentwicklung erbracht, wird der compilierte oder minified Code geliefert, nicht die uncompilierten Java-Files, uncomprimierten JavaScript oder CSS Dateien.

(3)Quellcodes können vom Anbieter uneingeschränkt weiterentwickelt und an andere Kunden lizenziert werden.

(4)Der Kunde ist nicht befugt, Rechtsverletzungen an den urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen im eigenen Namen selbstständig rechtlich zu verfolgen und gerichtlich geltend zu machen. Der Kunde wird jedoch den Anbieter über eine Verletzungshandlung eines Dritten an den geschützten Arbeitsergebnissen umgehend nach Kenntnisnahme informieren. Geht der Anbieter nicht gegen den Dritten vor, kann der Kunde vom Anbieter verlangen, dass ihm das Recht eingeräumt wird, im eigenen Namen gegen den Dritten wegen der Urheberrechtsverletzung vorzugehen. Ermächtigt der Anbieter den Kunden gegen die Urheberrechtsverletzung im eigenen Namen vorzugehen, wird der Kunde den Anbieter auf Verlangen des Anbieters über außergerichtliche und gerichtliche Verfahrensstände unverzüglich in Kenntnis setzen.

(5)Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam, wenn der Kunde die nach diesem Vertrag geschuldete Vergütung vollständig an den Anbieter entrichtet hat (§ 158 Abs. 1 BGB). Bis zur Entrichtung der vom  Kunden geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Anbieter. Dies gilt auch für die im Rahmen der Pflege erstellten Erweiterungen.

(6)Bei urheberrechtlich geschützten Werken (insbesondere bei Software, Webseiten, Broschüren und Katalogen etc.) ist der Anbieter berechtigt, an üblichen bzw. geeigneten Stellen (z.B. im Impressum) Hinweise auf die Urheberstellung des Anbieters mitsamt seinem Logo und Kontaktdaten, auf Webseiten auch mit einem „Follow-Link“ auf die Homepage des Anbieters, aufzunehmen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne die Zustimmung des Anbieters zu entfernen.

 

§ 9 Referenzen

(1)Der Anbieter darf die von ihm für den Kunden erbrachten Leistungen und Werke auf seiner Website, in Broschüren sowie in anderer üblicher Form und Weise als Referenzen benennen. Der Anbieter darf ferner die vertragsgegenständlichen Leistungen und Werke nach deren Fertigstellung zu Demonstrations- und/oder Werbezwecken öffentlich zugänglich machen oder auf sie hinweisen. Der Kunde räumt dem Anbieter für diese Zwecke ein örtlich und zeitlich unbeschränktes und unentgeltliches Nutzungsrecht an seinen Schutzrechten, insbesondere Marken-, Namens- und Urheberrechten, ein.

(2)Der Kunde kann die Einräumung der Nutzungsrechte gemäß dem vorstehenden Absatz mit einer Frist von 6 Monaten in Schriftform per Einschreiben kündigen, sofern im Einzelfall nicht eine kürzere Kündigungsfrist zwingend notwendig ist, z.B. weil Rechtsverletzungen durch die Einräumung der Nutzungsrechte bzw. die Nutzung durch den Anbieter drohen.

(3)Der Anbieter ist jedoch auch 30 Tage nach Ablauf der Kündigungsfrist berechtigt, die in fertigen Printprodukten vorhandenen Referenzlisten, die mit dem Namen, der Marke und/oder dem Logo des Kunden versehen sind, auszuliefern, sofern im Einzelfall nicht eine sofortige Nutzungsbeendigung zwingend notwendig ist. Der Anbieter ist auf schriftlichen Wunsch des Kunden zum Datum der Vertragsbeendigung verpflichtet, Auskunft über den aktuell vorhandenen Warenbestand an Printprodukten, welche den Namen, die Marke und/oder das Logo des Kunden enthalten, zu erteilen.

 

§ 10 Vergütung

 (1)Der Kunde zahlt dem Anbieter für die jeweils vereinbarten Leistungen die in dem jeweiligen Angebot des Anbieters ausgewiesene Vergütung zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2)Bei dem im Angebot ausgewiesenen Betrag handelt es sich um eine Kalkulierung. Sollte der geplante Arbeitsaufwand, z.B. durch zusätzliche Wünsche des Kunden oder unvorhergesehene Ereignisse von Seiten des Anbieters, überschritten werden wird die zu zahlende Summe von dem Anbieter angepasst. Hierfür wird der im Angebot festgelegte Stundensatz verwendet.

(3)Soweit nichts anderes vereinbart wird, sind die in Rechnung gestellten Beträge sofort bei Lieferung bzw. nach der Erbringung der Leistung und Rechnungsstellung fällig.

(4)Vor Arbeitsantritt zahlt der Kunde eine Vorauszahlung von 20% des Gesamtpreises als Anzahlung. Sollte der Auftrag des Kunden mehrere Arbeitsschritte enthalten, für die jeweils einzelne separate Rechnung gestellt wird, so zahlt der Kunde vor jedem Arbeitsschritt eine Anzahlung von 20% des Preises, der für den Arbeitsschritt vom Anbieter kalkuliert wird. Der Restbetrag wird nach Abschluss und Lieferung des Teilschrittes von dem Kunden gezahlt. Die Arbeitsschritte sind dem Angebot zu entnehmen.

(5)Kann eine Lieferung und/oder Leistung aus im Verantwortungsbereich des Kunden liegenden Gründen nicht oder nur verspätet durchgeführt bzw. erbracht werden, insbesondere weil der Kunde seine vertraglichen Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig erbracht hat, wird der Kunde dem Anbieter den hierdurch entstandenen und zu belegenden Aufwand nach den jeweils geltenden Stundensätzen des Anbieters erstatten.

(6)Bei eventuell entstehendem Mehraufwand wird die übliche Stundenvergütung des Anbieters als Berechnungsgrundlage herangezogen. Als vergütungspflichtiger Mehraufwand, gelten alle Leistungen des Anbieters, die auf Änderungs- und Ergänzungswünschen des Kunden beruhen, welche über die vom Anbieter vertraglich geschuldeten Leistungen hinausgehen. Diese Regelung gilt sowohl für Änderungswünsche während der Erbringung der konkreten Leistung durch den Anbieter als auch auf Änderungswünsche nach Abnahmen bzw. Teilabnahmen von abnahmefähigen Werken, sofern sich die zusätzlichen Leistungen auf bereits abgenommene Leistungen beziehen oder wenn eine Abnahme noch nicht erfolgt ist, obwohl die Voraussetzungen für eine Abnahme bereits vorliegen. Der Mehraufwand wird dem Kunden vorher durch den Anbieter in Textform mitgeteilt.

(7)Vereinbarte Stundenvergütungen werden in Zeiteinheiten von angefangenen 0,1 Stunden (6 Minuten) abgerechnet. Der Anbieter ist zu einer zeitnahen und übersichtlichen Zeiterfassung verpflichtet. Stundenvergütungen wird der Anbieter dem Kunden nach Abschluss eines jeden Monats oder nach Abschluss eines Projektes nach Abnahme bzw. eines Projektabschnitts nach einer Teilabnahme in Rechnung stellen. Auch diese in Rechnung gestellten Beträge sind sofort nach ordnungsgemäßer Rechnungsstellung fällig.

(8)Auslagen sind nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung durch den Kunden zu erstatten.

 

§ 11 Abnahmen

(1)Ist eine abnahmefähige Leistung (z.B. die Programmierung einer Software oder Website, die Erstellung eines Flyers, Broschüren, Plakate, Schilder, On-Premise-Installationen etc.) vertragsgemäß durch den Anbieter erbracht, ist der Kunde zur unverzüglichen Abnahme verpflichtet.

(2)Der Kunde ist zudem zur (Teilabnahme) abgrenzbarer eigenständiger Werkteile eines abnahmefähigen Werkes verpflichtet. Abgrenzbare eigenständige Werkteile sind insbesondere die einzelnen Phasen einer Webseitenerstellung (Teil II. Ergänzende Vertragsbedingungen für Webseitenerstellung und gegebenenfalls Pflege der Webseite) sowie abgrenzbare Phasen einer Designerstellung (Teil VI. Ergänzende Vertragsbedingungen für die Entwicklung von Werbemaßnahmen sowie die Erstellung von Drucksachen.

(3)Erklärt der Kunde nicht unverzüglich die Abnahme, kann der Anbieter eine angemessene Frist zu Abgabe der Abnahmeerklärung setzen. Die Leistungen gelten mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde dem Anbieter nicht bis zum Ablauf der Frist schriftlich darlegt, welche Mängel noch zu beseitigen sind.

 

§ 12 Sach- und Rechtsmängel

(1)Der Kunde erhält die Leistungen und Produkte des Anbieters frei von Sach- oder Rechtsmängeln.

(2)Ein Sachmangel ist gegeben, wenn sich das Produkt und / oder das zu erbringende Werk nicht zu der vereinbarten Beschaffenheit – wie sie sich aus dem Vertrag bzw. dem Angebot des Anbieters ergeben – eignen.

(3)Ein Rechtsmangel ist gegeben, wenn die für die vertraglich vorgesehene Verwendung erforderlichen Rechte (z.B. an einem Design) nach Übergabe nicht wirksam eingeräumt sind.

(4)Die Gewährleistungsfrist für neue Sachen beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Sache, bei der Herstellung eines Werkes mit der Abnahme der Leistung durch den Kunden. Schadensersatzansprüche sind hiervon ausgenommen und richten sich nach § 13 dieser AGB.

(5)Hat der Anbieter den Sachmangel arglistig verschwiegen, beträgt die Verjährungsfrist in beiden Fällen der Ziffer (4) für Ansprüche des Kunden wegen dieses Mangels drei Jahre.

(6)Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung und möglichst schriftlich dem Anbieter zu melden. Dabei sollte der Kunde, soweit möglich, auch angeben, wie sich der Mangel äußert und auswirkt und unter welchen Umständen er auftritt.

(7)Werden dem Anbieter während des Laufs der Verjährungsfrist Mängel gemeldet, wird dieser kostenlos eine Nacherfüllung vornehmen.

(8)Im Rahmen der Nacherfüllung wird dem Kunden die nachgebesserte Sache nochmals in der vereinbarten Art und Weise geliefert bzw. das vereinbarte Werk hergestellt.

(9)Der Anbieter übernimmt die im Rahmen der Nacherfüllung entstehenden Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.

(10) Nach erfolglosem Ablauf einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten und/oder die sonstigen gesetzlichen Rechte und Ansprüche geltend machen.

(11) Der Kunde ist nicht zum Rücktritt oder der Ausübung der sonstigen gesetzlichen Rechte berechtigt, wenn der Mangel unerheblich ist.

(12) Stellt sich heraus, dass ein gemeldetes Problem nicht auf einem Mangel an den Produkten und/oder Leistungen des Anbieters zurückzuführen ist, ist der Anbieter berechtigt, entstandenen Aufwand zur Analyse und Beseitigung des Problems entsprechend den Preislisten für die entsprechenden Leistungen des Anbieters zu berechnen, wenn der Kunde erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel nicht vorliegt.

(13) Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn an gelieferten Sachen und Werken ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Anbieters Änderungen vorgenommen werden, oder wenn gelieferte Hard- und/oder Software in anderer als in der vorgesehenen Art oder Softwareumgebung eingesetzt wird, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Tatsachen in keinem Zusammenhang mit dem aufgetretenen Fehler stehen.

(14) Behaupten Dritte Ansprüche, die den Kunden hindern, die ihm vertraglich eingeräumten Nutzungsbefugnisse an den Leistungen und Werken wahrzunehmen, unterrichtet der Kunde den Anbieter unverzüglich schriftlich und umfassend. Der Kunde ermächtigt den Anbieter hiermit, Klagen, welche auf Leistungen und Werken des Anbieters beruhen, gegen Dritte gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. Wird der Kunde aufgrund der Leistungen und Werke des Anbieters verklagt, stimmt er sich mit dem Anbieter ab und nimmt Prozesshandlungen, insbesondere Anerkenntnisse und Vergleiche, nur mit dessen Zustimmung vor.

(15) Der Anbieter ist verpflichtet die Ansprüche Dritter, welche auf seinen Leistungen und Werken beruhen, auf eigene Kosten abzuwehren und den Kunden von allen mit der Anspruchsabwehr verbundenen Kosten und Schäden freizustellen, soweit diese nicht auf dem pflichtwidrigen Verhalten des Kunden beruhen.

 

§ 13 Begrenzung der Haftung auf Schadensersatz

(1)Die Haftung des Anbieters auf Schadensersatz aus jeglichem Rechtsgrund ist entsprechend diesem § 13 eingeschränkt, sofern diese AGB keine spezielleren Haftungsregelungen enthalten.

(2)Die Haftung des Anbieters für Schäden, die vom Anbieter oder einem seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, ist nicht eingeschränkt.

(3)Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung auch bei einer einfach fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters nicht eingeschränkt.

(4)Nicht eingeschränkt ist die Haftung auch für Schäden, die auf schwerwiegendes Organisationsverschulden des Anbieters zurückzuführen sind, sowie für Schäden, die durch Fehlen einer garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden.

 (5) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Anbieter oder einen seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter ist die Haftung, wenn keiner der in § 13(2) – 13(4) genannten Fälle gegeben ist, beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden; wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(5)Jede weitere Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, insbesondere ist die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters nach § 536 a Abs. 1, 1. Alternative BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen.

(6)Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(7)Ist ein Schaden sowohl auf ein Verschulden des Anbieters als auch auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen, muss sich der Kunde sein Mitverschulden anrechnen lassen.

 

§ 14 Datenschutz

(1) Der Anbieter nimmt den Schutz der Daten des Kunden sehr ernst. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Kundendaten erfolgt unter strenger Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (insbesondere den Europäischen Datenschutzrichtlinien, dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Telemediengesetz (TMG)) und ab dem 25.05.2018 der EU- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)) sowie der Regelungen dieses Vertrages.

(2)Die Einzelheiten der Datenverarbeitung werden in einem separaten Auftragsdatenverarbeitungsvertrag des Anbieters geregelt.

 

 

§ 15 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

 (1)Der Kunde kann gegen Forderungen des Anbieters nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.

(2)Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als die Gegenforderung, auf die er das Zurückbehaltungsrecht stützt, unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist und auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 16 Anwendbares Recht

 (1)Alle Streitigkeiten aus dem Rechtsverhältnis der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

 

§ 17 Gerichtsstand

(1) Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Lieferung der Waren und/oder den sonstigen Leistungen des Anbieters und/oder diesen AGB sind die Gerichte am Sitz des Anbieters ausschließlich zuständig, sofern der Kunde Kaufmann ist oder es sich beim Kunden um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen handelt oder der Kunde keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, der Kunde den Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegt hat oder wenn der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

(2) Ausschließlich der Anbieter bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden Klage oder andere gerichtliche Verfahren zu erheben oder einzuleiten. Erhebt der Anbieter Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden ist der Kunde nicht berechtigt an diesem Gerichtsstand eine Widerklage zu erheben. Vielmehr hat der Kunde seine Ansprüche an dem in Absatz 1 vereinbarten Gerichtsstand geltend zu machen.

(3) Das Recht der Parteien einstweiligen Rechtsschutz vor einem anderen Gericht zu suchen, wird durch die vorstehende Gerichtsstandsvereinbarung nicht berührt.

 

§ 18 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit dieses Vertrags im Übrigen unberührt. Dasselbe gilt für Lücken dieses Vertrags.

 

§ 19 Schriftformklausel

Alle Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunde bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.